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KESV — Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung Kanal

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KESV — Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung Kanal
29 Jul, 12:29
Handlungs-Kompass
Von der Ohnmacht zur Handlungskompetenz

Wir freuen uns diesen Lehrgang vorstellen zu können, welcher von Jasminka Brcina geleitet wird und von ihr konzipiert wurde:

Erster Lehrgangsdurchgang

Der Handlungs-Kompass ist eine praxisorientierte Methode, die aus langjähriger Begleitungs- und Praxiserfahrung entstanden ist. Er unterstützt Betroffene dabei, ihre Handlungsmöglichkeiten zu erkennen, ihre Handlungskompetenz zu stärken und diese bewusst zu nutzen, um ihre Anliegen gegenüber Behörden klar, nachvollziehbar und wirkungsvoll einzubringen.

Viele Menschen erleben behördliche Verfahren als belastend und herausfordernd. Häufig entstehen Orientierungslosigkeit, Unsicherheit und Frustration – verbunden mit dem Gefühl, mit den eigenen Anliegen nicht gehört oder nicht verstanden zu werden.

Gerade in solchen Situationen geht es darum, zunächst Orientierung zu gewinnen, die eigene Situation zu ordnen und daraus den eigenen Handlungsspielraum zu erkennen. Erst auf dieser Grundlage wird wirksames Handeln möglich.

Der Handlungs-Kompass ist ein praxisorientierter Lehrgang, bei dem Sie nicht nur Wissen erwerben, sondern direkt an Ihrer eigenen Situation arbeiten. Es geht nicht darum, gegen Behörden zu kämpfen. Ein solcher Kampf führt häufig in ein endloses Hamsterrad – und genau dort verlieren viele Betroffene den Blick für ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten. Vielmehr geht es darum, sich im eigenen Verfahren zu ermächtigen: zu verstehen, wie Kommunikation wirkt und wie eigene Anliegen klar, nachvollziehbar und wirkungsvoll eingebracht werden können.

Die Erfahrung zeigt: Nicht allein der Inhalt eines Anliegens entscheidet darüber, wie es aufgenommen wird. Ebenso wichtig ist die Art und Weise, wie Anliegen eingebracht werden. Beharrlichkeit und eine bewusste Vorgehensweise zahlen sich dabei aus.

Nicht der Kampf verändert Situationen, sondern wirksames Handeln.

Der erste Schritt zur Veränderung beginnt nicht bei der Behörde. Er beginnt dort, wo wir unser eigenes Handeln bewusst gestalten.

Genau hier setzt der Handlungs-Kompass an – ein Praxislehrgang für Menschen, die mit behördlichen Verfahren oder staatlichen Massnahmen konfrontiert sind.
KESV — Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung Kanal
29 Jul, 05:51
Handlungs-Kompass
Von der Ohnmacht zur Handlungskompetenz

Erster Lehrgangsdurchgang


Der Handlungs-Kompass ist eine praxisorientierte Methode, die aus langjähriger Begleitungs- und Praxiserfahrung entstanden ist.
Viele Menschen erleben behördliche Verfahren als belastend und herausfordernd. Häufig entstehen Orientierungslosigkeit, Unsicherheit und Frustration – verbunden mit dem Gefühl, mit den eigenen Anliegen nicht gehört oder nicht verstanden zu werden.
Gerade in solchen Situationen geht es darum, zunächst Orientierung zu gewinnen, die eigene Situation zu ordnen und daraus den eigenen Handlungsspielraum zu erkennen. Erst auf dieser Grundlage wird wirksames Handeln möglich.

Die Erfahrung zeigt: Nicht allein der Inhalt eines Anliegens entscheidet darüber, wie es aufgenommen wird. Ebenso wichtig ist die Art und Weise, wie Anliegen eingebracht werden. Beharrlichkeit und eine bewusste Vorgehensweise zahlen sich dabei aus.
Nicht der Kampf verändert Situationen, sondern wirksames Handeln.

Der Handlungs-Kompass unterstützt Betroffene dabei, ihre Handlungsmöglichkeiten zu erkennen, ihre Handlungskompetenz zu stärken und diese bewusst zu nutzen, um ihre Anliegen gegenüber Behörden klar, nachvollziehbar und wirkungsvoll einzubringen.

Der Handlungs-Kompass ist ein praxisorientierter Lehrgang, bei dem Sie nicht nur Wissen erwerben, sondern direkt an Ihrer eigenen Situation arbeiten. Es geht nicht darum, gegen Behörden zu kämpfen. Ein solcher Kampf führt häufig in ein endloses Hamsterrad – und genau dort verlieren viele Betroffene den Blick für ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten. Vielmehr geht es darum, sich im eigenen Verfahren zu ermächtigen: zu verstehen, wie Kommunikation wirkt und wie eigene Anliegen klar, nachvollziehbar und wirkungsvoll eingebracht werden können.

Der erste Schritt zur Veränderung beginnt nicht bei der Behörde. Er beginnt dort, wo wir unser eigenes Handeln bewusst gestalten.
Genau hier setzt der Handlungs-Kompass an – ein Praxislehrgang für Menschen, die mit behördlichen Verfahren oder staatlichen Massnahmen konfrontiert sind.

Aufbau des Lehrgangs
Der Lehrgang orientiert sich am Prozess des Handlungs-Kompasses:
Ohnmacht → Orientierung → Ordnen → Handlungsspielraum → Handlung → Wirkung
Die drei Lehrgangstage begleiten die Teilnehmenden entlang dieses Weges. Im Mittelpunkt stehen praktische Übungen, die Arbeit an der eigenen Situation sowie die gemeinsame Reflexion. Durch die kleine Gruppengrösse entsteht Raum für Austausch, gegenseitige Unterstützung und die Entwicklung konkreter Handlungsmöglichkeiten.

Tag 1 – Orientierung gewinnen
Verstehen und innehalten statt vorschnell reagieren.

Tag 2 – Klarheit schaffen
Die eigene Situation ordnen und Zusammenhänge erkennen.

Tag 3 – Handlungsspielräume erkennen und wirksam handeln
Den Handlungs-Kompass als Methode anwenden und den eigenen Handlungsspielraum bewusst nutzen.

Am Ende des Lehrgangs können Sie:
✓ Ihre Situation bewusster betrachten und gezielter handeln.
✓ Ihre Anliegen gegenüber Behörden klar, nachvollziehbar und wirkungsvoll einbringen.
✓ Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden.
✓ Handlungsspielräume erkennen und den Handlungs-Kompass als Methode selbstständig anwenden.

Umfang und Rahmen

Dauer

3 Halbtage

Teilnehmerzahl
5 bis maximal 8 Teilnehmende

Erster Lehrgangsdurchgang
Sobald sich mindestens fünf Teilnehmende angemeldet haben, wird der erste Lehrgangsdurchgang durchgeführt. Die genauen Durchführungstermine werden anschliessend gemeinsam mit den Teilnehmenden festgelegt.

Teilnahmebeitrag
Einführungsangebot CHF 280.- statt 320.– inklusive Kursmaterial

Anmeldung
workshop(at)deine-kesb-hilfe.ch
Die begrenzte Teilnehmerzahl ermöglicht eine persönliche und praxisnahe Arbeit an den eigenen Situationen.
KESV — Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung Kanal
04 Jun, 01:02
Mahnwache kritische Vorgehensweise der KESB Oberaargau am 3. Juni 2026: Mehr Menschlichkeit und Augenmass im Umgang mit Betroffenen

Ein herzliches Dankeschön an alle, die heute dabei waren und mit ihrer Teilnahme ein Zeichen für einen menschlicheren Umgang der Behörden mit den Betroffenen gesetzt haben.
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02 Jun, 21:43
Mahnwache KESB Oberaargau , Wangen an der Aare am 3.6.2026 um 9:30

Wie ihr vielleicht dem Youtube-Beitrag vor 5 Tagen () gesehen habt ist für morgen kurzfristig eine Mahnwache vor der KESB Oberaargau in Wangen a. d. Aare geplant.
Anlass ist der aktuelle Fall des 9 jährigen Mädchens, die von der KESB Oberaargau am 4.3.2026 superprov. (ohne Anhörung der Kindsmutter) in ein Heim gebracht wurde. Die Vorgehensweise – insbesondere die weiteren zwei Umplatzierungen und nicht Besuch des obligatorischen Schulunterrichts und vor allem der rigorose Kontaktabbruch zur eigenen Mutter und ihrem vorherigem Umfeld, werfen Zweifel an der Massnahme und Vorgehensweise auf.

Hier noch ein weiterer Beitrag an welchem sich heute die Kinderanwältin echoffiert hat:


Mit der Mahnwache möchten wir friedlich auf die psychosozialen Folgen solcher Entscheidungen aufmerksam machen, insbesondere auf die Auswirkungen abrupten Herauslösens von Kindern aus ihrem familiären Umfeld. Ziel ist es, eine gesellschaftliche Debatte zu den aktuellen Praktiken im Kindes- und Erwachsenenschutz anzuregen.

Angaben zur Mahnwache:
Ort: Vor der KESB Oberaargau, Städtli, Wangen a. d. Aare
Datum / Uhrzeit: Mittwoch, 3. Juni 2026, 9:30
Dauer: ca. Dauer ca. 1 Stunde?
Ausrichtung: friedlich, ohne Verkehrsbehinderung

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KESV – Kinder- und Erwachsenenschutz Vereinigung
5018 Erlinsbach
Raiffeisenbank Aarau-Lenzburg
IBAN: CH46 8080 8007 6456 4151 4

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Wir bitten dich an der Mahnwache ebenfalls teilzunehmen, wenn es dir irgendwie möglich ist.
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01 Jun, 17:11
Aussichten eines Heimkindes.
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31 May, 11:32
Problematische Entwicklungen in der Kindesschutzpraxis -

Stehe mit uns ein für mehr Menschlichkeit, Augenmass und Transparenz im Kindesschutz.
Mahnwache vor der KESB Oberaargau in Wangen an der Aare am 3. Juni 2026 um 9:30

************************************************
Um die heutige Situation zu verstehen, muss man die Vorgeschichte kennen, die hier anhand der Stellunganhme der Anwältin ausgeführt wird. Es werden verschiedene Behörden und Fachpersonen beleuchtet, welche über eine längere Zeit die Mutter mit ihrer Tochter begleitet haben. Dabei wurden sowohl Herausforderungen in der Erziehung als auch die enge Bindung zwischen Mutter und Tochter festgehalten. Mehrfach wurde Unterstützung ausgebaut, ohne dass eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde.

Im Mai 2024 führten Meldungen von Drittpersonen schliesslich zu einer erneuten Abklärung durch die Behörden ausgelöst, worauf das Mädchen das erste Mal am 1. Juli 2024 vorsorglich fremdplatziert wurde. Dieses Video beleuchtet die Ereignisse, die zu dieser Entscheidung geführt haben und hinterfragt, ob diese Massnahme tatsächlich im Interesse des Kindes war. Es drängt sich die Frage auf, ob die KESB Oberaargau das Kindeswohl tatsächlich in den Mittelpunkt ihrer Beurteilung gestellt und die Situation ausreichend ausgewogen gewürdigt hat.

Es entsteht der Eindruck, dass wiederholt vor allem belastende Verdachtsmomente berücksichtigt werden, während entlastende Einschätzungen jener Fachpersonen, welche die Mutter über einen längeren Zeitraum eng begleitet und beobachtet haben, kaum oder gar nicht in die Beurteilung einfliessen. Dadurch besteht die Gefahr, dass kein vollständiges und ausgewogenes Bild der tatsächlichen Umstände entsteht. Aus meiner Sicht ist nicht nachvollziehbar, ob dieses Vorgehen auf eine unzureichende Sachverhaltsabklärung zurückzuführen ist oder ob bestimmten Informationen von vornherein bewusst ein geringeres Gewicht beigemessen wird.




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Mit einer Spende oder Mitgliedschaft kannst du unsere Arbeit unterstützen. Es dient der wichtigen Aufklärung in diesem Bereich.
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28 May, 18:25
Problematische Entwicklungen in der Kindesschutzpraxis

Ein 9-jähriges Mädchen wird ohne Anhörung der Mutter fremdplatziert, innerhalb von zwei Monaten dreimal umplatziert und mehrfach unter Polizeieinsatz gesucht. Der Fall wirft schwere Fragen zur Verhältnismässigkeit und Menschlichkeit im heutigen Kindesschutz auf.

Am 3. Juni 2026 um 9:30 Uhr machen wir vor der KESB Oberaargau auf diesen Fall aufmerksam, der aus unserer Sicht exemplarisch für problematische Entwicklungen im heutigen Kindesschutz steht.

Im Zentrum steht ein 9-jähriges Mädchen, das am 4. März 2026 superprovisorisch – ohne vorherige Anhörung der Mutter – fremdplatziert wurde. Innerhalb von nur zwei Monaten wurde das Kind insgesamt dreimal umplatziert, zeitweise unter Polizeibegleitung gesucht und weitgehend vom bisherigen sozialen Umfeld sowie von der Mutter getrennt.

Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Verhältnismässigkeit staatlicher Eingriffe, zur Bindungsstabilität sowie zu den psychischen Auswirkungen solcher Massnahmen auf Kinder auf. Gleichzeitig steht die Frage im Raum, ob gewisse Vorgehensweisen tatsächlich dem Kindeswohl dienen oder in einzelnen Fällen zusätzlichen Schaden verursachen.

Beigleite auch du unserer
Mahnwache vor der KESB Oberaargau in Wangen an der Aare am 3. Juni 2026 um 9:30
und stehe mit uns ein
für mehr Menschlichkeit, Augenmass und Transparenz im Kindesschutz.

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KESV — Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung Kanal
07 May, 08:20
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25 Apr, 07:28
Es nennt sich Kindes- und Erwachsenenschutz, jedoch wird es nicht praktiziert. 😞 Es nennt sich leider nur so. 🥲
KESV — Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung Kanal
24 Apr, 10:47
Innerhalb von 3 Monaten raus aus einer schier auswegslosen Situation

Als Jasminka Brcina den Fall übernahm, befand sich die Kindsmutter bereits schon 2 Monate in einer extrem belastenden Lage: Ihr wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihren elfjährigen Sohn entzogen und dieser wurde im Rahmen eines Polizeieinsatzes ins Spital gebracht. Sie konnte keinen Einfluss mehr auf sein Leben oder die anstehende Behandlung nehmen. Da sie einer medizinischen Behandlung – dem Legen einer Magensonde – nicht zustimmen wollte, ging man davon aus, dass sie das Leben ihres Sohnes gefährde. Neben einem eingeleiteten Strafverfahren wurde ihr auch das medizinische Sorgerecht entzogen.

demnächst zum Fall hier mehr:


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KESV — Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung Kanal
23 Apr, 05:47
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11 Apr, 16:29
VETO - Platzierung eines Kindes durch die KESB – basierend auf Behauptungen, die weitreichende Konsequenzen haben und Missachtung von Art. 301 Abs. 1 ZGB.

Neues zum Fall Nr. 205:

Im Mittelpunkt steht dabei eine zentrale Frage:
Wird der sogenannte „Kindswille“ richtig verstanden – oder wird er isoliert betrachtet und überbewertet?

Denn was ein Kind äussert, entsteht nie im luftleeren Raum. Gefühle, Aussagen und Wünsche stehen immer im Kontext der gesamten Lebenssituation. Genau hier setzt die Kritik an: Statt den Kindswillen tiefergehend zu analysieren und zu hinterfragen, was das Kind wirklich braucht, scheint er in diesem Fall stärker gewichtet worden zu sein als das Gesamtbild.

- Was wollte das Kind tatsächlich ausdrücken?
- Welche Einflüsse haben seine Aussagen geprägt?
- Und vor allem: Welche Massnahmen hätten wirklich dazu beigetragen, die Situation des Kindes nachhaltig zu verbessern?

Ein weiterer besonders schwerwiegender Kritikpunkt betrifft die Ausgrenzung der Mutter als zentrale Bezugsperson:
Ihr wird die Möglichkeit genommen, am Prozess ihrer Tochter teilzunehmen. Sie wird vollständig aus dem Leben des Kindes ausgeschlossen – mit potenziellen gesundheitlichen Langzeitfolgen für das Kind.

Der Ausschluss der Kindsmutter als Hauptbezugsperson wiegt daher besonders schwer und ist mit den Rechten und Pflichten gemäss Art. 301 Abs. 1 ZGB kaum vereinbar.

Mit einer Spende oder Mitgliedschaft kannst du unsere Arbeit unterstützen. Es dient der wichtigen Aufklärung in diesem Bereich.

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Wenn du direkt die Begleitung diesen Falls ermöglichen willst, dann vermerke die Fall Nr. 205 oder direkt und transparent über
https://www.gofundme.com/f/hilfe-fur-hannie-ihre-tochter-rechtliche-unterstutzung


Herzlichen Dank.
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30 Mar, 22:17
Interview mit Jasminka Brcina

Jasminka Brcina setzt sich seit über 15 Jahren für Menschen ein, die von behördlichen Massnahmen betroffen sind. In ihrer langjährigen Tätigkeit hat sie wiederkehrende Dynamiken erkannt, die es Betroffenen oft erheblich erschweren, sich aus belastenden Situationen zu befreien. Besonders prägende Fälle haben ihren Blick geschärft und sind zugleich Antrieb für ihr heutiges Engagement.

Mit ihrer selbständigen Tätigkeit bietet sie gezielte Unterstützung für Betroffene und deren Angehörige an. Ihr Fokus liegt darauf, Orientierung zu geben, Zusammenhänge verständlich zu machen und Menschen dabei zu begleiten, wieder Handlungsspielraum zu gewinnen.


http://www.deine-kesb-hilfe.ch
http://www.ihrbuero.ch

KESV — Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung Kanal
27 Mar, 06:17
Begleitete Besuche - Bereicherung der Sozialindustrie

Begleitete Besuche werden im Kontext von Massnahmen der KESB als Instrument zum Schutz und zur Stabilisierung von Kontakten zwischen Eltern und Kind eingesetzt. Grundsätzlich erfüllen sie eine wichtige Funktion, insbesondere in konfliktbelasteten Situationen, jedoch werden sie zu oft automatisch installiert.

In der Praxis zeigt sich, dass solche Massnahmen nicht immer auf ihre tatsächliche Notwendigkeit und Dauer hin ausreichend überprüft werden. Wird eine Begleitung einmal angeordnet, besteht die Tendenz, diese über längere Zeit aufrechtzuerhalten, selbst dann, wenn sich die Ausgangssituation verändert hat oder eine Lockerung möglich wäre.

Damit verbunden ist ein struktureller Effekt: Begleitete Besuche sind in der Regel kostenintensiv und werden durch externe Stellen durchgeführt. Je länger solche Massnahmen andauern, desto mehr Ressourcen werden gebunden. Dies kann dazu führen, dass nicht ausschliesslich die tatsächlichen Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund stehen, sondern auch organisatorische und systembedingte Dynamiken eine Rolle spielen.

Für die Betroffenen bedeutet dies häufig eine zusätzliche Belastung. Anstatt dass sich der Kontakt zwischen Eltern und Kind normalisieren kann, bleibt dieser über längere Zeit unter Aufsicht, was die Beziehung nachhaltig beeinflusst.

Vor diesem Hintergrund ist es zentral, dass begleitete Besuche regelmässig und kritisch überprüft werden. Sie sollten klar und kurz befristet sein und nur so lange aufrechterhalten werden, wie sie tatsächlich erforderlich sind. Ziel muss es sein, eine möglichst rasche Rückkehr zu einer eigenständigen und unbeeinträchtigten Beziehung zwischen Eltern und Kind zu ermöglichen.

Falls Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, können Sie gerne eine Spende zukommen lassen. Wir danken für jeden Betrag!

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25 Mar, 06:39
konstruierte Kindswohlgefährdung und Verdrehungen in den Akten

Ein besonders kritischer Aspekt betrifft die Entstehung und Herleitung von angeblichen Kindeswohlgefährdungen.

In der Praxis kann beobachtet werden, dass einzelne Einschätzungen oder Vorfälle in einer Weise gewichtet oder dargestellt werden, die nicht zwingend dem Gesamtbild der tatsächlichen Situation entspricht. Durch selektive Hervorhebung bestimmter Aspekte und gleichzeitiges Ausblenden entlastender Umstände kann ein verzerrter Eindruck entstehen.

Diese Form der Darstellung hat erhebliche Auswirkungen, da sie die Grundlage für weitreichende Entscheide bildet. Insbesondere besteht die Gefahr, dass aus einzelnen, für sich genommen nicht ausreichend gravierenden Umständen eine Gesamtsituation abgeleitet wird, die als Kindeswohlgefährdung qualifiziert wird, ohne dass eine umfassende und ausgewogene Prüfung stattgefunden hat.

Problematisch ist dabei auch, dass solche Darstellungen im weiteren Verfahren oft fortgeschrieben werden. Einmal festgehaltene Einschätzungen werden übernommen und verstärken sich gegenseitig, ohne dass eine erneute kritische Überprüfung erfolgt.

Für die Betroffenen entsteht dadurch eine Situation, in der sie sich gegen ein bereits gefestigtes Bild behaupten müssen, welches ihre tatsächliche Lebensrealität nur unzureichend widerspiegelt.

Gerade deshalb ist es zentral, dass die zugrunde liegenden Sachverhalte vollständig, widerspruchsfrei und unter Einbezug aller relevanten Perspektiven erhoben und überprüft werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass einschneidende Massnahmen tatsächlich auf einer tragfähigen Grundlage beruhen.

Wir sind auf Spenden angewiesen und danken für jeden Betrag!
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25 Mar, 04:43
Beistandschaft als gefährliches Instrument

Ein zentraler Punkt liegt im Einsatz von Beiständen. Diese übernehmen eine Schlüsselrolle im Verfahren und geben ihre Einschätzungen häufig ohne vorgängigen Einbezug der Betroffenen ab. Dadurch entsteht die Gefahr, dass einseitige oder unvollständige Darstellungen in die Akten gelangen, auf deren Grundlage weitreichende Entscheide getroffen werden.

Nach aussen erscheinen solche Massnahmen als Schutz des Kindes, während sie in der Praxis teilweise in Situationen eingreifen, in denen die Notwendigkeit nicht ausreichend dargelegt ist.

Besonders kritisch ist, dass sich solche Abläufe über längere Zeiträume hinweg verfestigen und häufig im Hintergrund erfolgen. Betroffene erhalten nicht immer frühzeitig Einblick in die Akten oder eine effektive Gelegenheit zur Stellungnahme. Selbst wenn sie sich einbringen, besteht das Risiko, dass ihre Sichtweise nicht angemessen gewürdigt wird.
So werden einschneidende Massnahmen umgesetzt, ohne dass zuvor eine reale Möglichkeit bestand, darauf Einfluss zu nehmen oder Missverständnisse zu klären.

Wir sind auf Spenden angewiesen und danken für jeden Betrag!
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KESV — Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung Kanal
19 Mar, 22:14
Niemand will diese Kinder, aber alle verdienen daran

Super Beitrag. Es kommt immer mehr ans Tageslicht. Ist heute ja nichts anders.

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