Das heißt soviel, dass jeder Bürger sich selbst bei der Verwaltung melden muss um für die Verwaltung die Feststellung seiner Staatsangehörigkeit prüfen zu lassen.
Hier passiert nun folgendes:
Durch den Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit, die an sich schon eine Willenserklärung ist, mit den zugehörigen Abstammungsunterlagen sagt der Bürger zur Verwaltung:
Nach meinen Unterlagen zu folge besitze ich neben der Angehörigkeit „deutsch“ noch eine weitere und zwar die in einem Bundesstaat z.B. Kgr Preussen; zu Zeiten des völkerrechtlichen Staates, siehst du liebe Verwaltung das auch so?
Die Verwaltung prüft nun diese Unterlagen und legt eine Akte an (Verwaltungsakt wurde ausgelöst).
Zum Schluss kommt, im Normalfall, die Verwaltung zu einem positiven Ergebnis und quittiert dies in Form eines Bescheids; dem Staatsangehörigkeitsausweis (Gelber Schein).
Im weiteren Verlauf werden diese Bürger in das ESTA-Register (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) eingetragen und in den Melderegistern der Gemeinde vermerkt unter dem Punkt Glaubhaftmachung.
Was ist nun passiert?
Die Verwaltung hat für sich festgestellt, dass diese Person:
Deutscher Staatsangehöriger ist
Besitz einer Staatsangehörigkeit auf dem Gebiets- Rechtsstand Deutschland
(sie sagt nicht welche (z.B. KGR Preussen; kann und darf sie nicht)
dadurch ist diese Person laut EGBGB Art. 5 zu behandeln
(nach gültigen Gesetzen)
Durch die Rechtstellung wird wieder die natürliche Person festgestellt
dadurch erlangt die Person die bürgerlichen Ehrenrechte wieder
Nun wurde ein Wandel erzeugt vom vermuteten Staatenlosen zum deutschen Staatsangehörigen bzw. vermuteten Bundesstaatsangehörigen (Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat)
Hier ist nun ein elementarer Punkt erreicht da es hier viele Falschaussagen, Gerüchte oder Halbwissen gibt.
Die Verwaltung bestätigt dieser Person überhaupt nichts. Weder die Staatsangehörigkeit noch sonst irgendetwas. Sie stellt nur für sich fest das dem so ist. Mit einem selbst hat dieser Vorgang rein gar nichts zu tun. Darum ist es auch egal wie viele Schwingen der Adler auf dem Gelben Schein hat oder das der der Name der Verwaltung steht (Bundesrepublik Deutschland); es ist ihr Formular (Quittungsbeleg über einen Feststellungsakt) da können die machen was sie wollen.
Nützliche Infos:
Dieser ist erforderlich um bei der Gemeindebelebung die Bürgerlichen Ehrenrechte anzuwenden
Wer z.B. im Ausland heiraten will der benötigt dazu den Staatsangehörigkeitsausweis; da dies die einzige Feststellung ist einer Verwaltung womit andere Verwaltungen arbeiten können.
Eine sogenannte NAZI-Staatsangehörigkeit; was von einigen Leuten immer wieder probagiert wird, hat es nie gegeben und konnte es auch nie geben; da auch das 3. Reich eine Verwaltung war. Das einzige was Adolf Hitler damals machte ist das er die Angehörigkeit in den Ländern (Weimarer Republik) abgeschafft hatte. Wohlgemerkt nicht die Bundesstaatenangehörigkeit; auf die hatte er als Verwaltung keine Zugriff; nur die in den Bundesländern und die gab es so eh nicht in der Form.
Wenn eine Ableitung nach 1913 (in einem Bundesstaat) nicht möglich ist sollte dieser Feststellungsantrag trotzdem gemacht werden auch wenn dann nach 1937 oder wann auch immer abgeleitet wird da eine Feststellung mit weniger Rechten immer besser ist wie gar nichts zu haben.
Weitere Informationen hierzu oder Tips zum Ausfüllen können auf folgenden Seiten nachgelesen werden:
http://www.gelberschein.net(externe Webseite)