
Gemeindepolitik Büdingen & Region Kanal
31 Jul, 11:42
"Anstatt eine Kita selbst zu organisieren, kann eine Kommune die Trägerschaft für einen Kindergarten auch an freie Träger übertragen. Häufig sind das die Kirchen oder Wohlfahrtsverbände, aber auch Elterninitiativen und Vereine. Die freien Träger erhalten finanzielle Mittel von der Kommune, zahlen aber auch einen Eigenanteil, der in der Regel über die Elternbeiträge finanziert wird..."
👉Quelle: Zitat aus der Begründung der Stadt Büdingen zur finanziellen Förderung einer Waldkita.
Beschlussvorlage SVV Nr.: I/647/2023/1
Aus dieser Begründung ergibt sich aber auch eine grundsätzliche Frage:
Warum werden die Eltern nicht gleich auch direkt gefördert, wenn sie Ihre Kindererziehung selber in die Hand nehmen wollen und dabei auf den städtischen Kindergartenplatz verzichten, wie in der Waldkita?
➡️ Der Waldkindergarten wird lt. Beschluss mit 52.500 EUR / Jahr von Büdingen gefördert... das sind bei den max. 25 Kindern mind. 2100 EUR / Jahr (175 EUR / Monat ).
Zum Vergleich:
Die Gesamtkosten für eine städtische KITA liegen im Durchschnitt bei 1600 EUR pro Monat !
Nach Abzug von Landesfördermittel und Gebühreneinnahmen betragen die direkten Kosten der Gemeinde ca. 1200 EUR / Kind / Monat !
Das bedeutet, sowohl das Einsparpotential für die Gemeinde im Falle von alternativen Erziehungsmethoden, als auch das finanzielle Potential zur Förderung solcher ist erheblich!
Warum also nicht einfach mal eine Umfrage bei den Eltern machen, welche eine städtische Kita nutzen (oder wollen), und Ihnen ein Angebot, bzw, eine Wahl vorschlagen...? :
➡️ z.B. 2100 EUR je Kind und Jahr (wie bei der Waldkita) - bei Verzicht auf einen städtischen Kitaplatz ...?
Und es gilt auch grundsätzlich zu Bedenken:
❗️Das vorrangige Recht von Pflege und Erziehung liegt immer noch bei den Eltern! (👉Verfassung Art.6 !)
Wäre es auf Grundlage dieser Verfassung nicht sogar geboten, Ihnen diese Wahlfreiheit zuzugestehen?
Grundgesetz Art. 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
❌An die Eltern:
Wenn sie die Wahlfreiheit auch vermissen, dann thematisieren sie das bei der Stadt und fordern sie ein Angebot zu einer direkten Unterstützung - alternativ zur Nutzung einer Kita.
Sollte sich die Stadt dagegen verwehren, dann sollte geklagt werden.
Die finanzielle Absicherung einer solchen Klage lässt sich u.a. sicherlich mit Spenden regeln...
👇Anlage: Beschlussvorlage SVV Nr.: I/647/2023/1






















